Allgemeine Lieferungs-und Zahlungsbedingungen

  1. Vertragsabschluss
    1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 
    2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bei zwischenzeitlich anfallenden Lohn-oder Materialpreisänderungen behalten wir uns Preiskorrekturen vor. Nicht im Angebot beschriebener Aufwand wird gesondert nach Zeit- und Materialaufwand berechnet. 
    3. Muster und Proben sind lediglich Orientierungsmuster. Bei einem Kauf nach Muster oder Probe gelten die Eigenschaften des Musters oder Probe als nicht zugesichert.
    4. Ein Kaufvertrag kommt nur durch schriftliche  Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Mündliche, fernmündliche oder telegrafische Abmachungen sind erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 
    5. Werkzeugkosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers, wenn nicht anders vereinbart  Die Werkzeuge bleiben in unserem Besitz, sofern nur Kostenanteile berechnet werden. 
    6. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  
  2. Lieferung
    1. Die schriftlichen Erklärungen des Lieferanten sind maßgebend. Angegebene Liefertermine und –fristen gelten stets nur annährend. Bei höherer Gewalt (Rohstoffmangel, Krieg, Katastrophen, Maschinen Schäden, Betriebsstörung aller Art usw.) ist es dem Lieferanten vorbehalten, die Lieferfrist nicht einzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen. 
    2. Produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang bis zu 20% der bestellten Ware verpflichten den Besteller zur Abnahme der bestellen Ware gegen entsprechende Nachberechnung / Minderung der vereinbarten Kaufpreissumme. 
    3. Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. 
    4. Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers. Ist Versendung vereinbart, geht die Gefahr auf den Besteller  über, sobald die bereitgestellte Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug rein netto Kasse zu erfolgen. Bei späterem Zahlungseingang werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. 
    2. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.
    3. Wechsel oder Scheck gelten nicht als Barzahlung und werden erst nach Einlösung gutgeschrieben. 
    4. Zahlung der Werkzeugkosten sofort nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug. 
  4. Gewährleistung, Schadensersatz
    1. Branchen – und handelsübliche sowie technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Qualität, Material, Gewicht und der sonstigen Ausführung sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftragsgebers. 
    2. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Absicherung sogfältig zu untersuchen. Die Ware gilt als angenommen, wenn Mängelrügen nicht spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang und bei verborgenen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung, schriftlich bei uns eingehen.
    3. Beanstandete Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zurückgeschickt werden. 
    4. Teilmengen, die nicht fehlerbehaftet sind, muss der Besteller annehmen. 
    5. Jeglicher Schadensersatz bleibt ausgeschlossen, es denn, dass der Schaden durch uns grob fahrlässig herbeigeführt oder der Ausschluss der Haftung gesetzlich unzulässig ist. 
    6. Bei berechtigen und von uns anerkannten Beanstandungen, bei Gütermängeln nach Rückgabe der fehlerhaften Ware, wird nach unserem Ermessen entweder die Ware nachgebessert, Ersatz geleistet oder Gegenwert gutgeschrieben. Über Gutschrift und Ersatz der beanstandeten Ware hinausgehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 
    7. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten von Produkten, technischer Beratungen und sonstigen Angaben, erfolgen durch uns nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Unserer anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift gilt nur als verbindlicher Hinweis, auch in Bezug etwaige Schutzrechte  Dritter, und befreit den Besteller nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf Eigentum für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. 
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Falls der Käufer die Ware auf Kredit weiterliefert, ist er verpflichtet sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten. Die Waren dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. 
    2. Der Besteller ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebs zu verarbeiten und / oder zu veräußern. 
    3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Stoffen vermengt oder vermischt, die nicht von uns geliefert sind, erwerben wir Miteigentum in der gesamten Höhe des Warenanteils unserer Lieferung einschließlich fakturierter Umsatzsteuer. 
    4. Wir die Vorbehaltsware durch den Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Stoffen zu einer  neuen Sache verarbeitet, erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware und der fakturierten Umsatzsteuer. 
    5. Für den Fall, dass der Käufer die Vorbehaltsware veräußert, gilt bereits bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart, dass  die aus der Veräußerung resultierende Kaufpreisforderung einschließlich der fakturierten Umsatzsteuer in voller Höhe auf uns übergeht. 
    6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen  nicht von uns gelieferten Stoffen oder nach Verarbeitung als neue Sache verkauft, gilt die Forderung nur in Höhe des Wertes unserer Lieferung einschließlich fakturierte Umsatzsteure als abgetreten. 
    7. Übersteigt im Einzelfall unsere durch Forderungsabtretung erlangte Sicherheit den Wert unserer Gesamtlieferung um mehr als 10%, so sind wir zu entsprechender  Rückabtretung verpflichtet. 
  6. Sonstiges
    1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versandort.
    2. Für Zahlungen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Aichach,
    3. Die Überschriften in diesen allgemeinen Lieferungs-und Zahlungsbedingungen dienen lediglich der Orientierung und sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.